16 (pag. 46), konnte er nicht beantworten, sondern nur Mutmassungen äussern (pag. 116 Z. 87 ff.). Weiter führte der Beschuldigte aus, dass er gedacht habe, dass er das Geld bei F.________ holen könne. Er habe ihm das Geld aber nicht gegeben, weshalb er am gleichen Tag, in der späteren Nacht wieder zurückgefahren sei (pag. 117 Z. 112 ff.). Auch zu den weiteren Vorhalten konnte der Beschuldigte nur Mutmassungen anstellen (pag. 117 ff.). Zudem wiederholte er, dass es nur darum gegangen, dass F.________ seine Schulden begleiche. Er habe von anderen Leuten, unter anderem von N._____