75 Z. 139 ff.; pag. 76 Z. 187 ff.). Rund vier Monate später blieb der Beschuldigte dabei, dass er lediglich zu F.________ gegangen sei, um das Geld, welches er ihm geschuldet habe, zu holen (pag. 116 Z. 61 ff.). Neu fügte er aber an, dass er das Geld von den Verwandten besorgt habe, um dann das Geld bei der Polizei in Biel einzubezahlen (pag. 116 Z. 61 ff.). Er habe F.________ ein paar Mal geschrieben, dass er ihm das Geld bringen solle (pag. 116 Z. 67 ff.). Wieso F.________ ihm am 15. August 2017 schrieb, dass ihre Arbeit sitze und er rausgehen solle, ohne etwas zu sagen