und wurde selbst von der Verteidigung eingeräumt (pag. 811 in fine). 8.7.4 Aussagen Beschuldigter Der Beschuldigte bestritt nicht, sowohl D.________ als auch F.________ zu kennen (pag. 73 Z. 43 ff.; pag. 74 Z. 78 ff.). Ebenfalls gab er zu, in jener Zeit bei F.________ in E.________/D gewesen zu sein, was seine Nachricht an F.________ vom 15. August 2017 bestätigt, wonach er schrieb, dass er unterwegs und in einer Stunde in E.________/D sei (pag. 46). Als Grund für seine Reise nach Deutschland gab der Beschuldigte an, dass er F.________ Geld gegeben habe, wahrscheinlich letztes Jahr. Er sei sein Geld holen gegangen.