als auch mit den objektiven Beweismitteln, konkret mit dem zwischen ihm und F.________ geführten Gespräch vom 16. August 2017 überein, wonach F.________ D.________ fragte, ob er schon bei J.________, dem H.________-Ladenbesitzer gewesen sei und weiter ausführt, dass er [D.________] zu ihm gehen und dann eine Antwort geben solle. Weiter führte F.________ in diesem Gespräch aus, dass er ihm Kaffee geschickt habe, er sei bei ihm gewesen (pag. 479). Dass es sich dabei nicht um Kaffee gehandelt haben dürfte, sondern um Heroin, sagten sowohl D.________ als auch F.________ aus und wurde selbst von der Verteidigung eingeräumt (pag