15 der Fotodokumentation die Nummer zehn als die Person, welche die Heroinprobe überbracht hatte. Zwar machte er immer wieder ein Durcheinander mit F.________ und dem Beschuldigten, war sich aber auch nach wiederholter Nachfrage sicher, dass die auf dem Foto Nummer zehn abgebildete Person die Probe überbracht hatte. Das Foto Nummer zehn zeigt unbestrittenermassen den Beschuldigten, was D.________ anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigte (pag. 808 Z. 3 ff.) und zudem zu seiner Personenbeschreibung vom 21. Februar 2018 in Einklang steht.