211 Z. 631 ff.). Es könne sein, dass es sich dabei um das Heroin handle, welches ihm dieser J.________ im Restaurant H.________ gezeigt habe (pag. 211 Z. 666 ff.). Am 21. Februar 2018 führte D.________ aus, dass er das Heroin, also die zwei Minigrip à total drei Gramm genommen habe. Er habe es angeschaut aber nicht probiert. Er habe es im Auto vergessen (pag. 226 Z. 70 ff.). Der Chef der H.________ habe ihm diese drei Gramm gegeben (pag. 226 Z. 88). Er wisse nicht, ob es sich dabei um den Beschuldigten handle. Er sei ca. 45 Jahre alt, ca. 170 cm gross und habe lockige Haare. Er sei eher dunkelhäutig und habe vielleicht einen Bart oder einen Schnurrbart.