106 ff.]) nicht mehr davon profitiert, diesbezüglich die Wahrheit zu sagen. Entsprechend können diese Aussagen auch nicht entlastend gewürdigt werden. Allerdings sind die Aussagen vom 24. August 2017, welche in der späteren Befragung vom 5. Juni 2018 bestätigt werden, als glaubhaft einzustufen, zumal sie unter Einbezug der Telefonauswertungen ein stimmiges Ganzes ergeben. 8.7.3 Aussagen D.________ Anlässlich der Befragung vom 22. Januar 2018 führte D.________ auf die Frage, ob er noch mit Drogen, konkret mit Heroin handle, aus, dass er vor zwei Jahren in Thun mit einem Albaner angehalten worden sei, welcher Heroin auf sich getragen habe.