Sobald sich die Befragung dann um den Beschuldigten drehte, änderte sich das Aussageverhalten von F.________ insoweit, als dass er nur noch oberflächlich und offensichtlich wahrheitswidrig aussagte, wenn er beispielsweise den Beschuldigten, mit welchem er unbestrittenermassen verwandt ist, auf der Fotodokumentation zuerst nicht erkennen wollte. Offenbar versuchte er, den Beschuldigten aus dem Strafverfahren raus zu halten, indem er behauptete, es handle sich um einen anderen J.________, welcher in den Drogenhandel involviert gewesen sei. Dies findet allerdings in den Akten keine Stütze und widerspricht auch der Tatsache, dass F.________ in einem ihm vorgespielten Gespräch J.__