Den kenne er vom Restaurant «H.________» her. Das Telefongespräch beziehe sich darauf, dass derjenige, der die Probe von ihm erhalten habe, diese in dieses Restaurant hätte bringen sollen. Die Person auf dem Bild Nummer zehn arbeite dort in diesem Restaurant. Ob er der Besitzer sei, wisse er nicht. Den Beschuldigten kenne er. Er selbst habe schon einmal mit der Polizei zu tun gehabt und da habe ihm der Beschuldigte geholfen (pag. 181). Es fällt auf, dass F.________ anlässlich der Einvernahme vom 24. August 2017 detaillierte Aussagen machte, welche mit den Telefonauswertungen übereinstimmen.