___ aus, dass er keine der abgebildeten Personen kenne (pag. 180). Nach dem Hinweis, dass es sich bei der Person auf dem Bild Nummer zehn um den Beschuldigten handle, gab F.________ an, dass es sich dabei nicht um den J.________ handle, welcher zu ihm gekommen sei. Er habe ihn schon mal in Biel gesehen. Auf Vorhalt des Gesprächs vom 17. August 2017 (pag. 479 f.) gab F.________ an, dass er «H.________- Ladenbesitzer» gesagt habe. Damit meine er, dass es ein Lokal zum Essen gewesen sei, also ein Restaurant in Biel. Die Nummer zehn auf der Fotodokumentation kenne er, aber das sei nicht der J.________, der bei ihm das Heroin geholt habe. Den kenne er vom Restaurant «H.___