Dabei gab er insbesondere an, dass ihm der Beschuldigte die Telefonnummer von D.________ gegeben habe, vorher habe er diese Nummer nicht gehabt, er habe ihn nicht sehr gut gekannt. Er sei damals in einer engen finanziellen Lage gewesen. Er sei froh gewesen, dass man ihm die Telefonnummer für dieses Geschäft vermittelt habe (pag. 176). Mit «diesem Geschäft» meine er, dass er die Sache mit dem Heroin gemacht habe, damit er seine Schulden los sei. Mit dem in seinem Telefon gespeicherten Kontakt «D.________ Bern» mit der Rufnummer W.________ sei es um diese fünf Kilogramm Heroin gegangen.