Das Begleichen von Geldschulden sei zwar nachvollziehbar, aber dann wäre zu erwarten gewesen, dass dies vorher Thema gewesen wäre. Dass es Schulden gegeben habe, werde nicht in Zweifel gezogen, aber so, wie sich der Sachverhalt präsentiere, gehe es um eine Vermittlertätigkeit. Es sei dem Beschuldigten zudem nie vorgeworfen worden, dass er schon über längere Zeit im Drogengeschäft tätig gewesen sei. Der Vorwurf sei aber die Schuldenproblematik und weil diese bestanden habe, habe man dem anderen helfen wollen an Geld zu kommen, weshalb auch die illegale Vermittlertätigkeit hergestellt worden sei.