8 Danach habe F.________ beim Beschuldigten und beim Abnehmer nachgefragt, ob es in der Zwischenzeit habe übergeben werden können. Die Probe von drei Gramm sei kurze Zeit später bei D.________ gefunden worden. Aufgrund der Beweismittel sei der Sachverhalt somit erstellt. Die Aussagen des Beschuldigten seien zudem nicht glaubhaft und reine Schutzbehauptungen. Das Begleichen von Geldschulden sei zwar nachvollziehbar, aber dann wäre zu erwarten gewesen, dass dies vorher Thema gewesen wäre.