Es sei plausibel, dass der Beschuldigte F.________ direkt habe sagen wollen, dass er das Geld jetzt bezahlen müsse. Der Beschuldigte sei zudem mehrmals befragt worden und habe dabei konstant ausgesagt. Eine Involvierung sei stets abgestritten worden (pag. 809). Lese man den Chatverlauf auf dem Facebook-Messenger (pag. 45), welcher vom Mobiltelefon des Beschuldigten gesichert worden sei, falle auf, dass es keinen Bezug zu Drogen gebe, nichts Rotes und keinen Kaffee. Aus dieser Unterhaltung werde ersichtlich, dass der Beschuldigte am 15. August 2017, um 18:30 Uhr losgefahren und um 23:00 Uhr angekommen sei.