__ gewesen und habe diesem gedient. Die perfekte Aneinanderreihung der verschiedenen Unterhaltungen aus den Telefonauswertungen einerseits und der nachgewiesenen und unbestrittenen Reise des Beschuldigten nach E.________ andererseits, welche ineinandergreifen würden wie Zahnräder, lasse den Schluss eindeutig zu, dass der Beschuldigte in das Heroingeschäft zwischen F.________ und D.________ verwickelt gewesen sei. Ferner sei der Beschuldigte am Ausgang des Drogengeschäfts über fünf Kilogramm Heroin interessiert gewesen. Entsprechend seien die Sachverhalte gemäss Ziff. 1. und Ziff.