___ (PEN 20 415) vom 18. August 2021 ediert und den Parteien mit Verfügung vom 2. August 2022 in Kopie zugestellt (pag. 771 ff.). Schliesslich wurden der Beschuldigte und D.________ (Auskunftsperson) anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung einvernommen (pag. 798 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden die von der Verteidigung eingereichten Arbeitszeugnisse (pag. 821 f.) sowie ein Foto des Beschuldigten (pag.820) antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 796). Hingegen wurden die weiteren (sinngemässen) Anträge der Verteidigung, es sei festzustellen, dass die Erstaussagen von F.___