2 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein Strafregisterauszug (datierend vom 22. August 2022, pag. 789 f.) und ein Leumundsbericht inklusive Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 19. August 2022, pag. 783 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Des Weiteren wurde von Amtes wegen das Urteilsdispositiv betreffend D.________ (PEN 20 415) vom 18. August 2021 ediert und den Parteien mit Verfügung vom 2. August 2022 in Kopie zugestellt (pag.