714 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft erhob am 5. Juli 2021 Anschlussberufung, beschränkt auf die Dauer der Landesverweisung (pag. 724 f.). Mit Verfügung vom 6. Juli 2021 wurde das amtliche Mandat von Rechtsanwalt B.________ per sofort sistiert (pag. 726 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 19./20. September 2022 statt (pag. 792 ff.).