2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 8. Januar 2021 (recte: 8. Februar 2021) die Berufung an (pag. 655). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 26. Mai 2021 (pag. 660 ff.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 15. Juni 2021 focht der Beschuldigte, nunmehr privat verteidigt durch Advokat C.________, sämtliche Punkte – mit Ausnahme der Festsetzung der amtlichen Entschädigung – des erstinstanzlichen Urteils an (pag. 714 f.).