6. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft, v.d. Staatsanwältin C.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv und Urteilsbegründung, sofort)