4. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 73'950.30. 5. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 7'600.00 (CHF 400.00 trägt der Kanton Bern, siehe Ziff. V/3 unten). IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: