1. Zu einer Freiheitsstrafe von 10 ½ Jahren. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 465 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe vom 13. Februar 2018 bis am 28. Oktober 2018 (258 Tage) und vom 2. Mai 2019 bis am 31. Juli 2020 (457 Tage) sowie seit dem 30. November 2020 vorzeitig angetreten worden ist. 157 2. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'800.00. 3. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren.