2. A.________ freigesprochen wurde, (1) von der Anschuldigung der versuchten Anstiftung zum Mord, angeblich begangen in der Zeit von ca. 17. September 2017 bis 25. Oktober 2017 und später in Bern, sowie (2) von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 18. Oktober 2017 in Bern, unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 18'487.60 (= 1/5 der gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten) an den Kanton Bern (Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs),