Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. II. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 5. Februar 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen von Januar 2013 bis 7. September 2017 in Burgdorf, Bern, Sissach/BL und anderswo, durch Erwerb und Besitz von Kokain zum Eigenkonsum sowie Konsum von Kokain – ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten – eingestellt wurde (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs),