geltend gemachten Aufwand gut 29 Stunden auf die Redaktion des Plädoyers (vgl. die Posten vom 21. Februar 2022 – 22. März 2022, mit Ausnahme desjenigen vom 18. März 2022 sowie der Vorbereitung des Gefängnisbesuchs am 17. März 2022, der im Umfang von 30 Minuten entschädigt wird). Angesichts dessen, dass Rechtsanwalt B.________ den Beschuldigten bereits in erster Instanz vertrat, sich seine in der Berufungsverhandlung gemachten Ausführungen (verständlicherweise) zu weiten Teilen mit den in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gemachten Ausführungen decken und der vorliegende Fall darüber hinaus keine überaus besonderen Schwierigkeiten aufweist, erscheint der hierfür geltend gemacht