151 27. Mai 2021), ist festzuhalten, dass es sich dabei nicht um notwendige Verteidigungshandlungen handelt, sondern gewissermassen um soziale Bemühungen, die nicht über das amtliche Honorar abgerechnet resp. nicht im Rahmen desselben entschädigt werden können und folglich zu streichen sind. Weiter erscheint der für das «Studium Akten / Urteil D.________» geltend gemachte Aufwand von 14 Stunden 15 Minuten (vgl. die Posten vom 1. Dezember 2021, vom 7. Februar 2022, vom 9. Februar 2022 und vom 11. Februar 2022) deutlich zu hoch, befinden sich die Kopien der Einvernahmeprotokolle von D.________ doch