36.7 Dauer der Landesverweisung Die Dauer der Landesverweisung ist aufgrund des Verschuldens und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu bestimmen (Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.4). Dabei besteht zwischen der Dauer der Strafe und jener der Landesverweisung in der Regel eine gewisse Übereinstimmung. Vorliegend wurde der Beschuldigte insbesondere wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt.