Schliesslich steht auch der Gesundheitszustand des Beschuldigten einer Landesverweisung nicht entgegen. 36.4.3 Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist aktuell ledig und hat – annahmeweise – keine feste Beziehung. Er hat fünf volljährige Kinder, wovon vier (BL.________, geb. 16. November 1988; BM.________, geb. 5. November 1991; BN.________, geb. 12. November 1992 und BO.________, geb. 14. Februar 1995) in der Dominikanischen Republik leben und ein Sohn (BP.________, geb. 6. März 1996) in der Schweiz wohnt (pag. 29 f. Z. 94 ff. und pag. 611 Z. 100 ff.).