Die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz gefährdete bzw. missachtete der Beschuldigte sodann bereits mehrfach massiv. Nebst dem er vorliegend zu einer zehneinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird – wovon (ohne Berücksichtigung der Täterkomponenten) neun Jahre und zwei Monate auf die qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz entfallen (E. 24.4 oben) –, wurde er mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. November 2011 bereits wegen Drogendelikten zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt (pag. 1964 ff.).