Sämtliche Einvernahmen des Beschuldigten mussten unter Beizug einer Spanisch Übersetzung durchgeführt werden. Der Beschuldigte ist gemäss eigenen Angaben verschuldet und hat zurzeit keinen Aufenthaltstitel in der Schweiz. Beruflich hat er sich hier zudem nie wirklich integriert. Obwohl er (mit Unterbrüchen) seit rund 27 Jahren in der Schweiz lebt, führte er gemäss den Akten einzig zwischen Oktober 2008 und August 2010, als er bei der «BC.________» in Burgdorf als Koch arbeitete, eine legale Tätigkeit aus (vgl. pag. 612 Z. 136 ff.).