144 36.4.2 Integration in der Schweiz / finanzielle Verhältnisse / Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung / Gesundheitszustand Der Beschuldigte spricht hauptsächlich Spanisch und etwas Französisch, das er gemäss eigenen Aussagen in Santo Domingo und in Frankreich gelernt hat. Hochdeutsch versteht er, wie er selbst sagte, ebenfalls, scheint es – wie in der Berufungsverhandlung festgestellt werden konnte – aber kaum zu sprechen (pag. 4448 Z. 10 ff.). Sämtliche Einvernahmen des Beschuldigten mussten unter Beizug einer Spanisch