1141 Z. 326 ff.). Die darauffolgende Frage, ob diese Angst sein Aussageverhalten beeinflusse, bejahte er ebenfalls und äusserte, er wolle keine Probleme, er habe eine Familie (pag. 1141 Z. 333). Schliesslich bat AF.________ um die Beendigung der Einvernahme, weil er keine Probleme wolle, und schilderte, er fürchte sich nicht direkt vor dem Beschuldigten, sondern vor «den Sachen», die «durch ihn kommen können» (pag. 1141 Z. 343 ff.). Aus den Akten geht demnach eindrücklich hervor, dass der Beschuldigte nicht nur mehrmals versuchte, durch konkrete Handlungen direkt auf Verfahrensbeteiligte einzuwirken, sondern, dass