Die Kammer schliesst sich diesen zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz vollumfänglich an. Die besagte kritische Aussage von AE.________ in der Einvernahme vom 11. November 2017, wonach Gott Zeuge sei, dass Verrat bezahlt werde und man in Santo Domingo sage, dass Verrat mit Blut bezahlt werde (pag. 1330 Z. 546 ff.), ist im Gesamtkontext klar zu relativieren. Der Beschuldigte und AE.________ betrieben, wie unter Erwägung 12.4 dargetan wurde, je einen eigenen Drogenhandel.