3416) und vom 8. März 2019 (pag. 3442) äusserte sich der Beschuldigte im Wesentlichen gleichbleibend und in der Schlusseinvernahme bekräftigte er nochmals, sein Leben in der Dominikanischen Republik sei in Gefahr, weil AE.________ ihm gedroht habe, dass er mit seinem Blut bezahlen werde (pag. 618 Z. 370 f.). Er wisse nicht, wo er hingehen könne; wegen AE.________’ Drohungen könne er weder nach Spanien noch in die Dominikanische Republik zurückkehren (pag. 619 Z. 382 ff.). In der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte auf Frage, was eine Landesverweisung für ihn bedeuten würde, aus, in diesem Fall hätte er ein grosses Problem.