139 seine Aussage sei nicht ernst gemeint gewesen (pag. 1331 Z. 589 ff.). Der Beschuldigte nahm in seinem Schreiben vom 15. Januar 2019 Bezug auf diese Aussagen von AE.________ und führte aus, er wisse, dass AE.________ in der Dominikanischen Republik und in Spanien einer Bande von Auftragskillern angehöre. Zudem sei ihm bekannt, dass diese Bande in Madrid Personen getötet und einen Bekannten von ihm mit Schüssen zum Invaliden gemacht habe.