36. Beurteilung durch die Kammer 36.1 Vorliegen einer Katalogtat / Vorgehen Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger der Dominikanischen Republik (pag. 3450). Er ist somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB und wird mit vorliegendem Urteil unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 2 BetmG verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 66a Abs. 1 Bst. o StGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario) nach sich zieht. Nachdem im Folgenden zu beurteilen ist, ob Art.