137 Die Verteidigung verlangte oberinstanzlich einen Schuldspruch wegen eines Vergehens im Sinne von Art. 19 Abs. 1 Bst. c BetmG (pag. 4485) und führte in ihrem Parteivortrag aus, eine obligatorische Landesverweisung falle bei antragsgemässer Verurteilung ausser Betracht und von einer fakultativen Landesverweisung sei in Anbetracht der Gesamtumstände abzusehen. Der Beschuldigte habe aufgrund der Todesdrohungen von AE.________ ein Asylgesuch gestellt, das noch hängig sei.