Der Beschuldigte machte sich vorliegend der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, der qualifizierten Geldwäscherei, der Urkundenfälschung und der versuchten Drohung schuldig, wobei es sich um Verbrechen und Vergehen handelte. Er wurde u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 10 ½ Jahren verurteilt, wobei die für die Landesverweisung relevante qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8 Jahren und 8 Monaten veranschlagt und das Verschulden als mittelschwer eingestuft wurde. Der Beschuldigte gefährdete dabei in erheblichem Ausmass das Rechtsgut der Volksgesundheit.