Zudem bestünden eher geringe familiäre Bindungen in der Schweiz und der Beschuldigte sei aktuell sowohl beruflich als auch gesellschaftlich nicht integriert. Seine Persönlichkeitsentwicklung sei ausserdem «nicht positiv», wohingegen die Eingeliederungschancen in der Dominikanischen Republik «intakt» seien und eine berufliche sowie gesellschaftliche Eingliederung im Heimatland möglich erscheine. Der Beschuldigte habe einen sehr engen Bezug zur Dominikanischen Republik und zur dortigen Kultur. Er sei dort aufge-