33. Theoretische Grundlagen zur obligatorischen Landesverweisung Betreffend die theoretischen Grundlagen zur Landesverweisung wird vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 106 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 4129 ff.). Die wichtigsten Punkte werden nachfolgend kurz aufgegriffen: Nach Art. 66a Abs. 1 Bst. o StGB verweist das Gericht den Ausländer, der wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 2 BetmG verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für fünf bis 15 Jahre aus der Schweiz.