32. Fazit konkrete Strafe / Anrechnung Haft Der Beschuldigte wird somit zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren und zu einer (unbedingten) Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00, verurteilt. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 465 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet (vgl. pag. 16 ff., pag. 64 ff., pag. 87 ff., pag. 154 ff., pag. 168 ff., pag. 221 ff., pag. 3679 ff., pag.