In der Zeit zwischen Januar 2018 (Strafanzeige gegen die Polizisten) und März 2019 (rechtskräftige Einstellung Verfahren gegen die Polizisten) liegt aus Sicht der Kammer deshalb keine «krasse Zeitlücke» vor. Die zeitliche Verzögerung um rund sechs Monate zwischen der rechtskräftigen Einstellung des Verfahrens gegen die Polizisten im März 2019 und den Schlusseinvernahmen des Beschuldigten im September/Oktober 2019 ist hingegen nicht von der Hand zu weisen.