_ wurde am 15. Oktober 2019 letztmals durch die Staatsanwaltschaft einvernommen (pag. 756 ff.). Am 17. Oktober 2019 wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten auf den Tatbestand der (versuchten) Drohung ausgedehnt (pag. 5) und am 9. September 2019 sowie am 21. Oktober 2019 fanden die Schlusseinvernahmen (Teile 1+2+zur Person) des Beschuldigten statt (pag. 517 ff. und pag. 573 ff.). Schliesslich erfolgten zwischen Januar 2018 und Herbst 2019, wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, weitere Verfahrenshandlungen (S. 104 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 4127).