_ und AN.________ ein (pag. 3224 ff.), worauf die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben diese Strafanzeige am 1. Februar 2018 zwecks Prüfung der Zuständigkeit der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland weiterleitete (pag. 3231). Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland eröffnete gestützt darauf am 24. August 2018 eine Untersuchung gegen die erwähnten Polizisten (pag. 2315). Am 19. Oktober 2018 wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten auf den Tatbestand der Geldwäscherei ausgedehnt (pag. 4). Mit Verfügung vom