Es mussten einerseits insbesondere zahlreiche Einvernahmen mit vielen Personen durchgeführt werden. Andererseits bestritt der Beschuldigte die Vorwürfe weitgehend und trug mit seinem Verhalten – wie die Vorinstanz zurecht festhielt – auch sonst nicht gerade dazu bei, das Verfahren zu beschleunigen. Zwischen der Anhaltung des Beschuldigten am 7. September 2017 bis im Januar 2018 fanden unter anderem zahlreiche Einvernahmen statt. Zudem wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten auf die Tatbestände der Urkundenfälschung und der Anstiftung zu Mord ausgedehnt (pag.