Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist aufgrund seiner aktuellen Verhältnisse als durchschnittlich zu qualifizieren, was sich neutral auf die Strafe auswirkt. 29.5 Fazit Täterkomponenten Zusammenfassend führen die (betreffend die Betäubungsmitteldelikte einschlägige) Vorstrafe sowie das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren – insbesondere die mehrfachen Verstösse gegen die Anstaltsregeln und sein Verhalten in den parteiöffentlichen Einvernahmen von D.________ und E.________ – zu einer Straferhöhung um rund 18 Monate, was eine vorläufige Gesamtfreihheitsstrafe von elf Jahren und fünf Monaten ergibt.