zurecht darüber informierten, dass es der Beschuldigte war, der ihnen «den Tipp» gab, dass er (AE.________) mit Kokain handelt. Anderenfalls hätte sich AE.________ gar nicht wirksam gegen die indirekt durch den Beschuldigten vorgebrachten Anschuldigungen verteidigen können. 29.4 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist aufgrund seiner aktuellen Verhältnisse als durchschnittlich zu qualifizieren, was sich neutral auf die Strafe auswirkt.