So erlebten die verantwortlichen Betreuenden den Beschuldigten seit seinem Eintritt am 27. Oktober 2022 [recte: 2021] als unauffällig, angepasst, freundlich und zuvorkommend. Negative Vorfälle seien zudem keine bekannt und der Beschuldigte zeige sich auch bei der Arbeit motiviert und teamfähig. Zu den Miteingewiesenen pflege er gute soziale Kontakte und mit seinen Verwandten sowie Bekannten telefoniere er regelmässig. Zusammenfassend führen die mehrfachen – soeben erwähnten sowie von der Vorinstanz aufgeführten und hiervor zitierten – Verstösse gegen die Anstaltsregeln (insb. in den Regionalgefängnissen Bern und BH.________ (Ort) sowie in den JVA AR.________ und BJ.