Der Beschuldigte habe diesen Streik zwei Tage zuvor bei einer Vollzugsperson angekündigt, mit der Anmerkung, dass der Streik nicht von ihm geplant worden sei. Am 21. Oktober 2021 habe er dem Abteilungsleiter Betreuung gesagt, dass in Bezug auf die unhaltbaren Haftbedingungen zeitnah Weiteres geschehen werde, sollte sich niemand um eine Verbesserung der Zustände kümmern. Auf Nachfrage, was er damit meine, habe der Beschuldigte keine konkreteren Ausführungen gemacht, habe aber angemerkt, dass bei den angesprochenen Geschehnissen unter Umständen jemand getötet werden könne.