Weiter sei der Werkmeister mit seiner Arbeitsleistung ausnahmslos zufrieden gewesen. Zeitweise sei der Beschuldigte jedoch durch mangelnde Kritikfähigkeit aufgefallen, habe nach kurzer Zeit mehrfach einen Arbeitsplatzwechsel verlangt, sei belehrend aufgetreten und habe zahlreiche Forderungen hinsichtlich des (Freizeits-)Angebots innerhalb der Anstalt gestellt. Am 11. Oktober 2021 sei es zu einem Sitzstreik gekommen, an welchem sich mehrere Eingewiesene beteiligt hätten. Der Beschuldigte habe diesen Streik zwei Tage zuvor bei einer Vollzugsperson angekündigt, mit der Anmerkung, dass der Streik nicht von ihm geplant worden sei.